Beeidigt, vereidigt, öffentlich bestellt, ermächtigt …

Dem deutschen Föderalismus verdankt man einiges, unter anderem auch, dass es verschiedene Bezeichnungen für öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer und Dolmetscher gibt. Ein paar Beispiele: „Öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher / Übersetzer“ (Bayern), „Öffentlich bestellter und vereidigter Dolmetscher / Übersetzer“ (Hamburg), „Allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher“ / „Öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer“ (Baden-Württemberg) oder „Allgemein beeidigter Dolmetscher“ / „Ermächtigter Übersetzer“ (Berlin).

Trotz unterschiedlicher Bezeichnungen und teilweise unterschiedlicher rechtlicher Regelungen werden beglaubigte Übersetzungen aus einem Bundesland auch in allen anderen anerkannt.

In Polen gibt es übrigens eine einheitliche und kurze Bezeichnung: tłumacz przysięgły. Alle Übersetzer /Dolmetscher (die Beeidigung erfolgt in Polen immer für beide Übertragungsarten) werden vom polnischen Justizministerium staatlich geprüft, vereidigt und in eine zentrale Liste eingetragen.

Zostaw komentarz

Twój adres email nie zostanie opublikowany. Pola, których wypełnienie jest wymagane, są oznaczone symbolem *