DOLMETSCHEN

Dolmetschen ist im Gegensatz zum Übersetzen die mündliche Übertragung eines gesprochenen Textes in eine andere Sprache. Es ist zwischen folgenden Arten des Dolmetschens zu unterscheiden.

Simultandolmetschen
Simultandolmetschen ist eine beinahe gleichzeitige Übertragung in eine andere Sprache. Zum ersten Mal in einem großen Umfang während der Nürnberger Prozesse 1945 – 1949 im Einsatz, ist jetzt kaum wegzudenken. Zwei oder drei Dolmetscher sitzen gemeinsam in einer schallisolierten Kabine und wechseln sich beim Dolmetschen ab. Diese Art des Dolmetschens ist für Konferenzen und Veranstaltungen geeignet, bei denen es mehrere Personen gibt, welche eine Übertragung in eine andere Sprache benötigen. Meine Sprachkombination für das Simultandolmetschen:
Deutsch ↔ Polnisch

Flüsterdolmetschen
Wie schon der Name darauf hindeutet, handelt es sich bei dieser Dolmetschart um eine Übertragung, welche dem Hörer simultan ins Ohr „zugeflüstert“ wird. In dieser Form ist dieser Einsatz für maximal zwei Personen geeignet, z.B. zwei Konferenzteilnehmer, welche der Konferenzsprache nicht mächtig sind. Mit einer speziellen Anlage (Kopfhörer, Mikrophon) eignet sich das Flüsterdolmetschen auch für größere Gruppen, z.B. während einer Stadt- oder Werksführung. Meine Sprachkombination für das Flüsterdolmetschen:
Deutsch ↔ Polnisch
Englisch ↔ Polnisch

Konsekutivdolmetschen
Beim Konsekutivdolmetschen werden Abschnitte des gesprochenen Textes nacheinander, d.h. zeitversetzt, in eine andere Sprache übertragen. Der Dolmetscher fertigt sich mit Hilfe von einer speziellen Technik Notizen an. Im Gegensatz zum Simultandolmetschen muss man hier eine wesentliche Verlängerung der Dauer in Kauf nehmen. Diese Art des Dolmetschens ist beispielsweise für Gespräche und Verhandlungen in nicht allzu großen Gruppen (Verhandlungsdolmetschen), bei Besuchen von Behörden und Geschäftspartnern (Begleitdolmetschen), während Vorträgen, Präsentationen, Buchvorstellungen etc, gut geeignet.
Meine Sprachkombination für das Konsekutivdolmetschen:
Deutsch ↔ Polnisch
Englisch ↔ Polnisch

Gerichtsdolmetschen
Beim Gerichtsdolmetschen handelt es sich um die Sprachmittlung durch einen beeidigten (vereidigten) Dolmetscher vor Gericht, wenn eine Partei oder ein Verfahrensbeteiligter der Gerichtssprache nicht mächtig ist. Gewöhnlich kommen hier das Konsekutiv- und Flüsterdolmetschen zum Einsatz.
Meine Sprachkombination für das Gerichtsdolmetschen:
Deutsch ↔ Polnisch (in Deutschland beeidigte Dolmetscherin für die polnische Sprache; in Polen beeidigte Dolmetscherin für die deutsche Sprache)
Englisch ↔ Polnisch (in Polen beeidigte Dolmetscherin für die englische Sprache)

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*In der Region Oberpfalz, Oberfranken und Franken stehe ich Ihnen als allgemein beeidigte Dolmetscherin für Polnisch auch für sehr kurzfristige Dolmetscheinsätze gerne zur Verfügung:
Amberg, Bayreuth, Erlangen, Hof, Landshut, Marktredwitz, München, Nürnberg, Regensburg, Schwandorf, Sulzbach-Rosenberg, Tirschenreuth, Waidhaus, Weiden, Wunsiedel, etc.
Als Konferenzdolmetscherin für Polnisch bin ich in Bayern (u.a. Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Passau, Würzburg), Deutschland (u.a. Berlin, Erfurt, Frankfurt, Jena, Heidelberg, Karlsruhe, Köln, Magdeburg, Leipzig, Stuttgart), Polen (u.a. Danzig, Krakau, Warschau) und europaweit tätig.