Apostille bei beglaubigten Übersetzungen

Als beeidigte Übersetzerin für Polnisch erlebe ich ab und zu eine Verwirrung bei meinen Kunden im Zusammenhang mit Apostille und Überbeglaubigung. Hier eine kurze Erklärung der wichtigsten Begriffe.

Apostille kommt im internationalen Urkundenverkehr vor und bestätigt die Echtheit eines Dokuments, welches meistens bei ausländischen Behörden vorgelegt werden muss. Es ist es eine Beglaubigungsform, welche zwischen den Staaten des Haager Übereinkommens vom 05.10.1961 (Liste) die Legalisation (Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch ausländische Vertretungen, z.B. durch die jeweilige Botschaft) ersetzt und somit einen schnelleren und unbürokratischen Urkundenverkehr ermöglicht. Die Apostille wird nach einem festen Muster angefertigt und ist mit der Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“, dem Siegel bzw. Stempel und der Unterschrift versehen. Sie ist ein fester Bestandteil der Urkunde und wird vom beeidigten Übersetzer mitübersetzt. Für die Ausfertigung der Apostille sind in Deutschland Verwaltungsorgane und Gerichte zuständig.

Unterscheiden muss man die Apostille von der Vorbeglaubigung. Sie bestätigt, dass die Person, welche die Urkunde angefertigt und unterschrieben hat, dazu befugt ist.

Es kommt auch vor, dass eine beglaubigte Übersetzung überbeglaubigt werden muss. Hier handelt es sich um die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des jeweiligen beeidigten Übersetzers. Dafür ist das Gericht zuständig, bei dem der Übersetzer vereidigt wurde. In manchen Ländern wird diese Überbeglaubigung auch vom Notar vorgenommen.

Mehr Informationen zur Verwendung von deutschen Urkunden im Ausland und der ausländischen Urkunden in Deutschland findet man unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-des-auswaertigen-amts/faq/-/606802

Als Faustregel gilt aber immer, sich bei der Behörde, bei der die jeweilige Urkunde vorgelegt werden muss, genau zu informieren, ob und welche Beglaubigungsform verlangt wird. So erspart man sich möglicherweise einen zeitlichen und finanziellen Aufwand.

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