Haager Übereinkommen

Apostille bei beglaubigten Übersetzungen

Als beeidigte Übersetzerin für Polnisch erlebe ich ab und zu eine Verwirrung bei meinen Kunden im Zusammenhang mit Apostille und Überbeglaubigung. Hier eine kurze Erklärung der wichtigsten Begriffe.
Apostille kommt im internationalen Urkundenverkehr vor und bestätigt die Echtheit eines Dokuments, welches meistens bei ausländischen Behörden vorgelegt werden muss. Es ist es eine Beglaubigungsform, welche zwischen den Staaten des Haager Übereinkommens vom 05.10.1961 (Liste) die Legalisation (Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch ausländische Vertretungen, z.B. durch die jeweilige Botschaft) ersetzt und somit einen schnelleren und unbürokratischen Urkundenverkehr ermöglicht. Die Apostille wird nach einem festen Muster angefertigt und ist mit der Überschrift „Apostille […]

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