Was sind beglaubigte Übersetzungen?

Was sind beglaubigte Übersetzungen? Wann und wozu braucht man sie denn eigentlich? …
Ein paar Antworten auf die häufigsten Fragen, die mir zu beglaubigten Übersetzungen während meiner Tätigkeit als beeidigte Übersetzerin für Polnisch gestellt werden.

Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen von Urkunden, welche für gerichtliche und behördliche Zwecke übersetzt werden müssen. Es handelt sich um solche Dokumente wie beispielsweise:
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Scheidungsurteile, Vollmachten, Testamente, Gerichtsurteile, ärztliche Atteste, Handelsregisterauszüge, Verträge, Schulzeugnisse etc.

Beglaubigte Übersetzungen werden von entsprechend qualifizierten Übersetzern angefertigt, welche vom zuständigen Gericht, in Deutschland meistens vom Landgericht, öffentlich bestellt und beeidigt wurden (Bezeichnungen können hier von Bundesland zu Bundesland variieren, siehe hier). Sie leisten einen Eid, treu und gewissenhaft zu übertragen und sind zur Verschwiegenheit und der Wahrung des Steuergeheimnisses absolut verpflichtet.

Eine beglaubigte Übersetzung ist an bestimmte Formvorschriften gebunden. Sie beinhaltet u.a. auch die Übersetzung von Stempeln und Siegeln, sowie Hinweise zu Unterschriften, Wasserzeichen und jeglichen Auffälligkeiten.
In dem zum Schluss der Übersetzung stehenden Bestätigungsvermerk, versehen mit der Unterschrift und dem Siegel des Übersetzers, bestätigen (beglaubigen) beeidigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Nicht selten werde ich gefragt, ob ich eine Kopie eines Dokuments beglaubigen könnte. Nein, das geht nicht. Das sollte man entweder vom Notar oder im Rathaus machen lassen.

Eine Bestätigung (Beglaubigung) einer anderen Übersetzung, welche z.B. von einem im Ausland beeidigten Übersetzer angefertigt wurde und von der deutschen Behörde nicht anerkannt wird, ist hingegen möglich. Die Übersetzung muss aber zuerst auf Richtigkeit und Vollständigkeit genau geprüft und ggf. um entsprechende Änderungen oder Anmerkungen des Übersetzers ergänzt werden. In manchen Fällen kann allerdings eine Anfertigung einer neuen Übersetzung zeit- und kostensparender sein. Dies muss im jeweiligen Fall individuell geklärt werden.

Genauso möglich ist auf Wunsch auch eine Teilübersetzung eines Dokuments. Eine solche Übersetzung wird als eine „auszugsweise Übersetzung“ kenntlich gemacht, wobei auf die ausgelassenen Teile des Dokuments genau hingewiesen wird.

Zum Schluss gilt es zu beachten, dass der Übersetzer bei Schul- oder Hochschulzeugnissen nicht befugt ist, ausländische Zeugnisnoten umzurechnen oder Berufsbezeichnungen mit den deutschen gleichzusetzen. Dafür ist ausschließlich die entsprechende Anerkennungsstelle zuständig, in Bayern das Kultusministerium.

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